Für Außenstehende ist es meistens nicht eindeutig, wo der Unterschied zwischen einer „ Freiwilligen Feuerwehr“ und der "Freiwilligen Feuerwehr e.V.“ liegt. In den früheren Jahren, also vor Einführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes am 23. Dezember 1981, gab es auch keine genaue Abgrenzung zwischen der Institution Feuerwehr und dem Verein Feuerwehr.
Eine „Freiwillige Feuerwehr“ ist ein Zusammenschluss von Bürgern, die sich aktiv in den Hilfsdienst zum „Bergen / Retten / Löschen / Schützen“ und somit zu allen Arten von Notfällen in ihrer Gemeinde bzw. Städten ehrenamtlich und somit unentgeltlich einbringen wollen.
Bevor es Freiwillige gab, war das Löschen von Bränden jedermanns Angelegenheit. Man konnte bestenfalls auf Nachbarschaftshilfe rechnen. Die war oft nicht uneigennützig, wollte man doch verhindern, dass das Feuer auf das eigene Grundstück übergreift. 1811 ordnete Napoleon an, in Paris eine Freiwillige Feuerwehr aufzustellen, ehrenamtlich und vor allem streng militärisch geführt. Anlass war die Brandkatastrophe im Ballsaal bei seiner eigenen Hochzeitsfeier 1810.
Freiwillige Feuerwehren wurden danach bald überall im deutschen Gebiet gegründet und um 1875 zu Zeiten des Königreichs Bayern auch in unseren Regionen. Ihre ehrenamtlichen Mitglieder rekrutierten sich vor allem aus den örtlichen Turnvereinen, da für Löscharbeiten mit einfachem Gerät viel Muskelkraft erforderlich war.
Damals wie heute „versorgten“ die Vereine die Institution Feuerwehr mit Personal und finanzierten die ein oder andere Gerätschaft aus den Vereinsetat. Es war früher im Gegensatz zu heute ein echtes Statussymbol, Feuerwehrmann zu sein. Jeder Handwerker, Geschäftsmann und auch jeder Bauer, der im Dorf ein ehrenvolles Ansehen haben wollte, war selbstverständlich Mitglied der örtlichen Feuerwehr.
Mit Einführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes übertrug man die hoheitlichen Aufgaben der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt. Die Gemeinde/Stadt erhielten damit als Pflichtaufgabe dafür zu sorgen, dass drohende Brand- oder Explosionsgefahren beseitigt, Brände wirksam bekämpft sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird.
Dazu wurden sie verpflichtet, in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.
Um diese hoheitlichen Aufgaben und Sonderrechte ausführen zu können, eignet sich der Status „Vereinsmitglied“ natürlich nicht, da die Vereine durch die Eintragung ins Vereinsregister eigenständig sind und dadurch der Gemeinde/Stadt kein Mitspracherecht zusteht. Um diese Rechte dennoch ausführen zu können musste man ein offizielles Organ der Gemeinde/Stadt sein. Es wurde die Schaffung einer „Gemeindeeinrichtung Feuerwehr“ nötig.
Dass die aktive Mannschaft einer Feuerwehr mit den Mitgliedern des Feuerwehrvereines teilweise deckungsgleich ist, spielt dabei keine Rolle. Im Feuerwehrverein können auch ehemalige Aktive und reine finanzielle Fördermitglieder auf der Liste stehen.
Der „Chef“ des Feuerwehrvereines ist der 1. Vorsitzende, der „Chef“ der aktiven Mannschaft ist der Kommandant.
Um die Arbeit des Feuerwehrvereins mit der Arbeit der Institution Feuerwehr in Einklang zu bringen, wird in der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Ingolstadt Ringsee/Kothau e.V. (also der Vereinssatzung) den Kommandanten ein „Mitspracherecht“ in Form der Zugehörigkeit zur Vorstandschaft gewährt.
Umgekehrt jedoch nicht, da der Träger der Feuerwehr durch das bay. Feuerwehrgesetz die Gemeinde/Stadt ist. Leiter dieser gemeindlichen Einrichtung „Freiwillige Feuerwehr“ ist der Kommandant.
Was ist den nun die Aufgabe eines Feuerwehrvereins ?
Die Aufgabe des Feuerwehrvereins der Freiwilligen Feuerwehr Ingolstadt Ringsee/Kothau e.V. ist im § 2 der Vereinssatzung wie folgt geregelt:
Zweck des Vereins ist die Unterstützung und Förderung der Freiwilligen Feuerwehr Ingolstadt Ringsee, insbesondere durch die Werbung und das Stellen von Einsatzkräften. Dabei verfolgt er ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
Die Vereinsgelder dürfen natürlich nur für den in der jeweiligen Satzung genannten Zweck verwendet werden sind also zweck- und satzungsgebunden.
Um die Lebendigkeit und Vielgestalt des Vereins zu erhalten, bemüht sich der Verein, alljährlich, mit verschiedenen Anlässen und Veranstaltungen das Zusammenwirken und die Geselligkeit unter den Mitgliedern, Gönnern und Bevölkerung zu fördern und zu aktivieren. Auch wird vom Verein an festliche Veranstaltungen wie Jubiläen, Gründungsfest und andere gesellschaftliche und kirchliche Ereignisse im jeweiligen Gemeindebereich/Stadtbereich teilgenommen.
Im Gegensatz zur Gemeindeeinrichtung Feuerwehr die mit Schutzanzug, Helm und Stiefel zum Einsatzort ausrückt ist das Mitglied des Feuerwehrvereins festlich mit blauem Sakko, schwarzer Hose und Schuhe, hellblauem Hemd und Schirmmütze bekleidet.
Eine Mitgliedschaft kann sowohl nur im aktiven Feuerwehrdienst als auch nur im Feuerwehrverein sein. Im Allgemeinen tritt jedoch ein Feuerwehrkamerad/Feuerwehrkameradin der einen aktiven Dienst leisten möchte auch gleich dem Feuerwehrverein bei um auch die vom Verein angebotenen Veranstaltungen besuchen zu können.
Zusammenfassend kann man sagen, das ein Feuerwehrverein sich um die gesellschaftlichen Dinge rund um die Feuerwehr kümmert, die aktive Mannschaft in Form von Nachwuchswerbung unterstützt sowie diese durch gelegentliche Feste und Veranstaltungen motiviert.
Es ist allerdings stets ein Balanceakt, eine erfolgreiche Veranstaltung auf die Beine zu stellen, bei der auch Spaß und Laune ihren Platz haben dürfen, ohne dabei immer wieder das doch sehr unerwünschte und hartnäckige Klischee der „Feierwehr“ zu bedienen. Es wird aber stets darauf geachtet, die strikte Trennung zwischen dem anspruchsvollen Feuerwehrdienst und einem zünftigen Fest zu erhalten. Gerade die Vorbildfunktion den jüngeren Kameraden gegenüber ist man sich sehr bewusst.
Neben den freiwilligen Kräften einer Feuerwehr gibt es in manchen größeren Städten auch Kameraden die dies beruflich ausüben. Hier möchten wir noch abschließend über den Mythos einer Berufsfeuerwehr aufklären:
Die verbreitete Annahme das in Städten überwiegend Berufsfeuerwehren gibt ist falsch. In ganz Deutschland existieren lediglich rund 100 Berufsfeuerwehren, also mindestens ein Löschzug mit ca. 18 Mann, der Tag und Nacht in Bereitschaft steht. In den restlichen Städte und Gemeinden wird hingegen der Brandschutz von überwiegend rein Freiwilligen Feuerwehren gewährleistet, die teilweise durch hauptberufliche Kräfte unterstützt werden. Somit werden nahezu 70 % der Bevölkerung in Deutschland von Freiwilligen Feuerwehren ohne Berufsfeuerwehr betreut. 30 % der Bevölkerung lebt in Städten mit Berufsfeuerwehr, allerdings gibt es hier trotzdem auch Freiwillige Feuerwehren die die Berufsfeuerwehr unterstützten. Vor allem in den Randbereichen der Stadt fahren sie eigenständige Einsätze und treffen weit vor der Berufsfeuerwehr an der Unfallstelle ein. Die tatsächliche Einwohnerzahl die von Freiwilligen Feuerwehren betreut wird liegt somit noch weit höher.
Wie kann ich der Feuerwehr beitreten ?
Der Feuerwehr kann man als aktives Mitglied.......
kein Jahresbeitrag da aktiver Dienst geleistet wird
.........oder nur als Vereinsmitglied........
Fördermitgliedesbeitrag pro Jahr € 5,00 - (Antrag auf Fördermitgliedschaft)
........jederzeit beitreten. Wir freuen uns schon heute auf Sie.
Quellen: Wikipedia, FF Bad Endorf, Bay. Feuerwehrdienstgesetz, feuerwehrleben.de